Bevor die Leistung beansprucht werden kann, muss die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate lang von einer nahestehenden Person hinein ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Darüber aufwärts können sie einmal je Halbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine hierfür zugelassene Ortsangabe – beispielsweise durch einen zugelassenen https://stephenahnta.empirewiki.com/8643305/desinfektionsmittel_für_dummies